Das Wort Reitbeteiligung bedeutet, dass nebst dem Besitzer/Halter eines Pferdes weitere Personen das Nutzungsrecht haben. Die Person, die dieses Nutzungsrecht bekommt wird umgangssprachlich ebenfalls Reitbeteiligung genannt. Die häufigsten Gründe für die Suche nach einer Reitbeteiligung sind Zeit- oder allenfalls auch Geldmangel. Der Pferdebesitzer sucht eine oder mehrere Personen, die tageweise oder als Wochenend- Ferienvertretung die Pflege und Bewegung des Pferdes übernehmen. Dabei bleibt die Entscheidungsbefugnisse über das Pferd aber meist klar beim Besitzer/Halter.
Die meisten Besitzer verlangen von einer Reitbeteiligung, dass sie sich an den Halterkosten beteiligt. Der Umfang und die Höhe dieser Kosten kann stark variieren. Bei Selbstversoger besteht häufig auch die Möglichkeit die Kosten mit dem Übernehmen der Stallarbeit an den jeweiligen Tagen „abzubezahlen“. Häufig wird auch die Übernahme der Hufschmiedkosten verlangt.
Die Ansprüche an eine Reitbeteiligung sind meist mehrjährige Reiterfahrung (Reitunterricht), äusserste Zuverlässigkeit, geübt im Umgang mit Pferden und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Fremdreitrisiko). Zudem ist es von Vorteil, wenn die gesuchte Person bereits Volljährig (d.h. über 18 Jahre alt) ist.
Was eine Reitbeteiligung genau beinhaltet kommt auf den Besitzer an. Häufig werden Personen gesucht, die das Pferd ausschliesslich im Gelände bewegen. Weiter ist es möglich, dass der Besitzer eine Person sucht, die mit dem Pferd auch auf dem Platz/Halle arbeitet und anschliessend die Möglichkeit bekommt mit dem Pferd an Turnieren oder Patroullienritten zu starten. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass die Sympathie und das Vertrauen zwischen dem Besitzer und der Reitbeteiligung stimmt.